Urteile der Woche Kleingärtner dürfen im Garten Balkonkraftwerk betreiben
03. Mai 2025, 10:34 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
von Katja Dietrich, MDR AKTUELL
Inhalt des Artikels:
- Kleingärtner dürfen im Garten Balkonkraftwerk betreiben
- Familie darf zu viel gezahltes Geld vom Jobcenter behalten
- Gabelstapler in Baumarkt ist keine Stolperfalle
Kleingärtner dürfen im Garten Balkonkraftwerk betreiben
Landgericht Dessau-Roßlau (Az: 2 O 459/24)
Familie Wiesner* hat eine Parzelle im Kleingartenverein Querbeet. Für Rasenmäher, Kühlschrank, Licht und Co. fällt einiges an Strom an. Mit Blick auf Kosten und Energiewende installieren die Wiesners eine kleine Photovoltaik-Anlage auf ihrer Laube – ein sogenanntes Balkonkraftwerk. Auch andere Pächter wollen die Sonnenenergie künftig mehr nutzen und ziehen bald nach.
Der Vereinsleitung passt das gar nicht. Sie fordert alle betroffenen Pächter auf, die Balkonkraftwerke wieder von den Lauben zu entfernen.
Da die sich weigern, landet der Fall vor dem Landgericht Dessau-Roßlau. Dort entscheiden die Richter im Sinne der Kleingärtner: "Vereine dürfen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten. Das öffentliche Interesse an der Nutzung Erneuerbarer Energien wiegt schwerer als starre Vereinssatzungen."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.mdr.de/ratgeber/recht/urteile-kleingarten-balkonkraftwerk-solaranlage-100.html