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KGV-Eichenbreite e.V. Dessau
 
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Kleingartenordnung des KGV „Eichenbreite e.V.“ Dessau

In Ergänzung der gesetzlichen Festlegungen des Bundes-Kleingartengesetzes, der Satzung und Beschlüsse unseres Kleingartenvereins, werden nachstehende Festlegungen unseren Mitgliedern zur Kenntnis gegeben und zur Pflicht gemacht.

Dabei ist sicherzustellen,

  1. daß die Kleingärten in ihrem Charakter und in ihrer Funktion als solche erhalten bleiben.
  2. daß bei der Gestaltung (Um- und Neugestaltung) die kleingärtnerische Nutzung der Gartenfläche und der Gemeinnützigkeit des Kleingartenvereins erhalten und gewährleistet bleibt.
  3. daß mindestens 1/3 der Parzelle, Gärten über 400m² mindestens 130m², für den Anbau von Obst, Gemüse, Kräuter aller Art und Blumen zu nutzen ist.
  4. daß die Gartenfreunde gut nachbarschaftlich zusammenarbeiten und gegenseitig Rücksicht nehmen

 

  1. Das Befahren der Anlage mit PKW ist von April – September von 00 bis 20.00 Uhr -

Oktober nur bis 18.00 Uhr grundsätzlich nur Donnerstag zum Be- und Entladen gestattet.

Fällt der Donnerstag auf einen Feiertag so wird die Schranke am Mittwoch geöffnet.

Das Befahren des Vereinsgeländes von Montag bis Freitag, Sonnabend bis 12.00 Uhr zur Anlieferung von Container, für Fremdfirmen die der kleingärtnerischen Nutzung dienen, dazu gehören auch bauliche Maßnahmen soweit sie vom BKG abgedeckt sind, ist beim Vorstand zu beantragen.

Für Gartenfreunde mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten ausgenommen am Wochenende von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr keine Beschränkungen zum Befahren der Anlage mit PKW. Dazu ist jedoch die Zustimmung des Vorstands auf schriftlich gestellten Antrag erforderlich.

Das Parken in der Anlage ist nicht erlaubt!

Als Fahrgeschwindigkeit gilt die Schrittgeschwindigkeit!

Beim Befahren des Vereinsgeländes besteht bei Schäden jeglicher Art kein Versicherungsschutz!

  1. Angefahrener Dung oder Baumaterialien sind innerhalb eines Tages zu beräumen.
  1. Das Anfahren und Ablagern von Dung oder Fäkalien ist aus ästhetischen und hygienischen Gründen in der Zeit vom

1.5. bis 30.9. des jeweiligen Jahres untersagt. Dung ist abzudecken.

Sickergruben sind verboten. Spül – und Waschmaschienen dürfen im Kleingarten nicht installiert  und betrieben werden.

 

  1. Jeder Gartenbesitzer ist für die Pflege des halben Hauptweges im Bereich seines Gartens verantwortlich.

Bei fehlenden Gegenüber erweitert sich die Pflege auf die gesamte Hauptwegbreite.

  1. Bei Halten von Tieren (z.B. Hund, Vogel, Kaninchen usw.) bedarf es einen formlosen Antrages an den Vorstand. Eine schriftliche Zustimmung der Nachbarn ist mit dem Antrag in jedem Fall vom Antragsteller beizubringen. Vom Vorstand kann dann eventuell der Antrag bestätigt werden.

Die Haltung von Tieren darf nicht erwerbsmäßig betrieben werden. 

Eine Belästigung oder Störung der angrenzenden Gärten kann nicht geduldet werden.

  1. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde tagsüber so zu halten, daß sie ahnungslose Spaziergänger durch plötzliches Auftauchen am Gartenzaun und durch Anbellen nicht erschrecken. Außerhalb des Gartens sind Hunde an der Leine zu führen.

Die Hundehalter sind für das Beseitigen von Verunreinigungen auf den Vereinswegen und Freiflächen verantwortlich, sofern diese von ihren eigenen Tier oder vom Tier ihrer Besucher verursacht wurde.

  1. Radiogeräte und andere akustische Tonwiedergabegeräte sind so einzustellen, daß keine Belästigung durch Überlautstärke für andere Gärten entsteht.

 

  1. Das Verbrennen von nicht kompostierbaren Abfällen, sowie offene bodenständige Feuer sind in den Parzellen verboten. Pflanzliche Abfälle einschließlich Schnittholz sind zu kompostieren und die organische Substanz dem Boden zuzuführen.

 

  1. Der Neuaustrieb bei Formhecken kann unter Beachtung des Vogelschutzes das ganze Jahr geschnitten werden. Ein Rückschnitt in das alte Holz darf nur laut Stadtordnung geschnitten werden. Die Heckenhöhe von 1,20m und die maximale Breite von 0,60m ist dabei einzuhalten.

Neuanpflanzungen von Hecken außerhalb der Parzellen ist auf Grund der zu gewährenden Befahrbarkeit der Wege     durch Einsatzfahrzeuge nicht gestattet.

  1. Jeder Gartenbesitzer ist verpflichtet an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Die Anzahl der zu leistenden Stunden werden in der Mitgliederversammlung beschlossen. Nicht geleistete Stunden sind zu bezahlen.
  1. Bei Störungen an der elektr. Anlage des Vereins ist der Elektro-Verantwortliche und der Vorstand zu informieren. Namen der befugten Personen sind an den Schautafeln ersichtlich.

 Es gilt darüber hinaus das Merkblatt für Elt.- Anlagen des Vereins.

  1. Pflanzenschutzmittel dürfen nur unter Beachtung der Herstellervorschrift und dessen Zulassung verwendet werden. Beabsichtigte Spritzungen sind mit dem Nachbarn abzustimmen.

Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sind in der Parzelle grundsätzlich nicht gestattet.

  1. Das Arbeiten mit lärmintensiven Geräten, wie Rasenmäher, Häcksler, Bohrmaschinen, Kreissägen usw. ist vom 01.04. bis zum 14.10. sonnabends ab 13.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr nicht gestattet.

In der Zeit vom 15.10. bis 31.03. sowie an Feiertagen gilt die Stadtordnung der Stadt Dessau.

Die Benutzung von Gartengeräten mit Verbrennungsmotor ist in den Parzellen nicht erlaubt.

 

  1. Der Umgang mit Schusswaffen jeder Art sowie das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnisse ist verboten.

Ausnahmen sind vom Verein durchgeführte Veranstaltungen, wie z.B. Gartenfest oder ähnliche Veranstaltungen.

  1. Durch die Fachkommission „Gartenbegehungen“ werden jährlich 3 Begehungen durchgeführt, zwecks Einschätzung des Allgemeinzustandes der einzelnen Parzellen sowie der gesamten Anlage. Die Ergebnisse werden protokolliert und dem Vorstand zur Bewertung vorgelegt. Gartenfreunde deren Parzelle erhebliche Mängel oder Verstöße in der Nutzung vorweisen, werden durch den Vorstand zur Aussprache vorgeladen.

 

  1. In den Parzellen dürfen keine Waldbäume, dazu gehören Nadelgehölze, Laubbäume, Nussbäume, angepflanzt werden. Das Anpflanzen von Koniferen, Thujas kann unter Beachtung der Wuchshöhe (unter 2m) geduldet werden.

Gehölze von denen eine Gefahr, durch Krankheiten und Schädlinge an Obstbäume ausgehen, dürfen nicht angepflanzt werden.

  1. Die Pflanzabstände von Obstbäumen und Sträuchern sind laut Rahmengartenordnung des SVG einzuhalten.
  1. Fest angelegte sportliche Einrichtungen, wie Tischtennisplatten, Basketballkörbe sowie Pools über 2m Durchmesser bedürfen der Genehmigung bzw. Duldung des Vorstands.

Nicht genehmigte Einrichtungen sind zu entfernen!

 

  1. An die Gartenpforte ist vom Pächter die Nummer der Parzelle anzubringen.
  1. Verstöße gegen diese Gartenordnung, die nach schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung des Vorstandes nicht behoben oder nicht unterlassen werden, sind eine Verletzung des Pachtvertrages und können wegen vertragswsidrigen Verhaltens zur Kündigung des Pachtvertrages führen.

                               

Diese Kleingartenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 07.02.2015  beschlossen.

Dadurch verliert die Kleingartenordnung vom 21.02.2009 ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

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Hausanschrift: 

Kleingärtnerverein Eichenbreite e.V.
Eichenbreite 1
06847 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Kleingärtnerverein Eichenbreite e.V.
Postfach 301315
06821 Dessau-Roßlau
Tel:0176 61198198
Vorsitzender: vorstand@eichenbreite.de
Stellvertreter: stellvertreter@eichenbreite.de
Schatzmeister: schatzmeister@eichenbreite.de
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