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KGV-Eichenbreite e.V. Dessau
 
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Wichtige Information für alle Vereinsmitglieder des

„KGV Eichenbreite“ !

 

 

Wie Ihr alle wisst, stehen zur nächsten Mitgliederversammlung Wahlen an.

Dazu wurdet Ihr bereits alle in einem Schreiben informiert.

Leider haben sich bis heute, außer auf die Positionen für den Vorsitzenden, Revision, Bauaktiv und Arbeitseinsätze (Werterhaltung) keine weiteren Mitglieder zur Mitarbeit bereit erklärt.

 

Wir benötigen noch unbedingt einen Schatzmeister und einen Stellvertreter.

 

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung sowie Durchsetzung der Beschlüsse, Organisierung der Verwaltung und Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen.

Deshalb möchte ich heute nochmals auf die Auswirkungen bei nicht zustande kommen der zu besetzenden Positionen aufmerksam machen.

Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Also: Ohne Vorstand als gesetzlichen Vertreter gibt es keinen Verein!

Da aber alle Verträge angefangen vom Generalpachtvertrag des Vereins mit dem Grundstückseigentümer – üblicherweise der Kommune – über die Anlagenfläche bis zu den Unterpachtverträgen des Vereins mit den Pächtern über die einzelnen Parzellen vom Vorstand als gesetzlichen Vertreter des Vereins unterschrieben sind, werden sie mit dem Erlöschen des Vereins ebenso „wirkungslos“, d.h. die Anlagenfläche als solche fällt wieder zurück an den Grundstückseigentümer und dann gelten auch eventuell im Generalpachtvertrag verankerte Bedingungen über den Zustand der Fläche bei Rückgabe an den Eigentümer. Und hier ist häufig festgelegt, dass die Fläche in vollständig beräumtem Zustand zurückgegeben werden muss, d.h. es muss nicht nur das Vereinseigentum wie Vereinsheim, Wegeflächen, Wasserversorgung, etc. auf Vereinskosten zurückgebaut werden, sondern auch alle Pächter müssen ihre Parzellen entschädigungslos (!) und komplett abräumen – einschließlich Laubenfundamenten, Mauern und Gehölzen samt Wurzelstöcken. Ohne Vorstand kein Verein und ohne Verein keine Kleingartenanlage!

Nun wird ein Verein aber nicht gleich „beerdigt“, wenn sich für die Vorstandswahlen bei einer Mitgliederversammlung keine Kandidaten finden. Dies muss sofort dem zuständigen Amts-(Register-)Gericht mitgeteilt werden, weil der Verein ohne rechtliche Vertretung handlungsunfähig ist, weil ohne Vorstand keine (Pacht)Verträge abgeschlossen werden, keine Abmahnungen geschrieben und auch keine Kündigungen wirksam entgegengenommen werden können – vom „Einfrieren“ der Finanzen einmal ganz abgesehen. Zwar ist der bisherige Vorstand eigentlich verpflichtet, seine Aufgaben trotz Amtszeitablaufs oder Rücktritts in einer solchen Notsituation bis zur Wahl eines neuen Vorstands weiterzuführen, er kann aber bei Vorliegen gewichtiger Gründe wie z.B. Gesundheitsprobleme nicht dazu gezwungen werden. Üblicherweise beruft der „nothandlungsberechtigte“ Vorstand nach einer gescheiterten Mitgliederversammlung zeitnah eine Außerordentliche Mitgliederversammlung wieder mit dem TOP Neuwahlen ein und wenn auch dann die Ämter nicht besetzt werden können, wird das zuständige Registergericht tätig, indem es einen „Notvorstand“ ernennt (§ 29 BGB - Notbestellung durch Amtsgericht).

Dies ist meist eine im juristischen Bereich tätige dafür geeignete Person, die dann die Vereinsführung zumindest für eine gewisse Zeit übernimmt – natürlich kostenpflichtig!

Dieser Notvorstand wird nochmals versuchen, in einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Vorstandsteam wählen zu lassen und falls das wiederum scheitert, wird der Verein liquidiert mit den oben schon beschriebenen möglicherweise drastischen Folgen.

Es ist eher folgende Entwicklung anzunehmen: Einmal könnte die Kommune das Erlöschen des Kleingarten-Generalpachtvertrages dazu nutzen, die Anlage in eine Freizeitgartenanlage umzuwidmen und so die Pachtpreisbegrenzung durch das BKleingG. Dann könnte sie mangels eigener Personalkapazität die Verwaltung der Anlage extern z.B. an einen Immobilienverwalter vergeben, natürlich auf Kosten der Pächter.

Sie als Pächter haben das Schicksal Ihres Vereins und damit auch Ihres Kleingartens in Ihrer eigenen Hand: Sie können das von vielen fleißigen Händen Aufgebaute unwiederbringlich zerstören, indem Sie durch destruktives Verhalten den für den Verein unabdingbaren Funktionsträgern das Leben schwer machen oder Sie können das Geschaffene erhalten und weiterentwickeln, wenn Sie sich konstruktiv mit Herz und Hand in den Verein einbringen. Sie haben die Wahl!

 

 

Der  Vorstand

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Kleingärtnerverein Eichenbreite e.V.
Postfach 301315
06821 Dessau-Roßlau
Tel:0176 61198198
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Stellvertreter: stellvertreter@eichenbreite.de
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