Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein Ihre Rechnung zu bezahlen ist er erforderlich,
das Sie uns umgehend kontaktieren.
Sie erhalten von uns die Rechnung mit einem Zahlungsziel
Ist das Zahlungsziel verstrichen, erhalten Sie eine Mahnung incl. Mahngebühren mit erneutem Zahlungsziel.
Ist auch dieses Zahlungsziel verstrichen, erhalten Sie eine Abmahnung incl. weiteren Mahngebühren und neuem Zahlungsziel
Sollte auch das Zahlungsziel verstrichen sein erfolgt der weiter Ablauf wie folgt.
Abgabe der Unterlagen an den Stadtverband mit Antrag auf Kündigung.
Bei Pachtrückständen oder Vereinsschädigenden verhalten, erfolgt eine fristlose Kündigung.
Bei Rückständen aus der Elektrorechnung und anderen Verbindlichkeiten, erfolgt eine ordentliche Kündigung.
Der Verein gibt dem Stadtverband an, wie die Parzelle übergeben werden soll
- Beräumt : Entnahme des beweglichen Eigentums durch den Pächter
- Geräumt : Entnahme des beweglichen Eigentums einschließlich Abriss der Laube durch den Pächter
sollte die Parzelle zum Kündigungstermin nicht entsprechend übergeben werden und alle Verbindlichkeiten bezahlt sein,
über gibt der Stadtverband den Fall an deren Vertragsrechtsanwalt.
Das dann enorme Kosten entstehen sollte jedem bewust sein.
Auch die Mahngebühren gehören zu den Verbindlichkeiten, die Mahngebühren wurden in der Mitgliederversammlung 2015 beschlossen.